AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma NT-SYSTEMBODEN Produktions- und Vertriebs GmbH

Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Mit der Auftraqserteilung des Bestellers erkennt dieser auch unsere technischen Voraussetzungen für das Heizsystem als verbindlich an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.Abweichende Ausführung vom Angebot behalten wir uns vor, soweit sie dem technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt dient.

Preise

Die Preise gelten in europäischer Währung (Euro) und gelten für die Zeit von einem Monat, gerechnet ab Vertragsabschluß bis Lieferung/Einbau der Ware, als unveränderlich. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Lieferung/Einbau der Ware ein längerer Zeitraum, so sind wir bei nachgewiesenen Lohn- oder Materialpreiserhöhungen berechtigt, im Verhältnis der Erhöhung der Kosten einen erhöhten Vergütungsanspruch zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Besteller Entschädigung hierfür verlangen kann.

Ungehinderte LKW-Anfuhr zur Baustelle, frostfreies Wetter und kontinuierliche Montage sind Voraussetzungen unserer Preiskalkulation bei Werkleistungen. Bei reinem Liefergeschäft gelten die Preise ohne Verpackung ab Produktionsstätte 26135 Oldenburg.
Die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführten Leistungen werden nach unseren jeweils gültigen Einheitspreisen separat abgerechnet, soweit diese Leistunqen für Lieferung/Einbau unserer Ware sich als notwendig erweisen.

Die angebotenen Preise für Werkleistungen setzen voraus, daß der Baufortschritt eine zügige Montage zuläßt. Uns entstehende Mehraufwendungen infolge der Nichteinhaltung des vorausgesetzten Baufortschritts werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.

Schaubilder und Beschreibungen

Die Angaben, wie Schaubilder, Beschreibungen, unserer Produkte und Konstruktionen, Maße, Gewichte und alle weiteren Angaben beziehen sich nur auf Zirka-Angaben. Wir behalten uns die Änderungen unserer Artikel, Einbauweisen und Herstellungstechniken und Verbesserungen ausdrücklich vor.

Lieferzeit
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus: Den Eingang aller vom Besteller an uns zu überreichenden Arbeitsunterlagen mindestens einen Monat vor Montagebeginn, die Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsleistung oder Zahlungsbedingungen, Liefermöglichkeiten der Vormaterialien durch unsere Lieferanten, Ausschluß aller unvorhersehbaren Fälle höherer Gewalt, Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Hinterlieferanten eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag Entschädigungslos zurückzutreten.

Das Material wird auf Risiko und Gefahr des Bestellers angeliefert. Ist vereinbart, daß das Material auf unseren Fahrzeugen angeliefert wird, sind wir um termingerechte Auslieferung bemüht.

Gewährleistungen
Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und der Einbau unserer Ware mangelfrei erfolgt. Wir garantieren, soweit nicht durch separate Garantieurkunde anders vereinbart, Mangelfreiheit für die von uns gelieferten Kunststoffheizrohre für die Warmwasser-Fußbodenheizung für die Dauer von 10 Jahren ab Rechnungsbestellung. Die Gewährleistungsfrist für vom Besteller bei uns erworbene Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Für Bauleistungen gilt ansonsten die Gewährleistungsfrist nach VOB Teil B und C, die wir Ihnen gerne auf Anforderung zur Verfügung stellen.

Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder werden Dritte mit der Beseitigung von Mängeln an unserer Ware oder Gewerke betraut, so entfällt jede gegen uns gerichtete Gewährleistung.

Bei Auftreten von Mängeln an unserer Ware oder Gewerken sind wir unverzüglich vom Besteller unter Benennung des Mangels zur Nachbesserung unserer Ware oder Gewerke schriftlich aufzufordern. Geht die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, kann der Besteller erst dann nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Schadensersatz verlangen. Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) ist bei von uns eingebauten Gewerken ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

Zur Vermeidung von Beschädigungen informiert der Auftraggeber andere, insbesondere nach uns tätige Gewerke, über die eingebaute Fußbodenheizung. Für auftretende mechanische Beschädigungen unserer Anlage haften wir nur dann, wenn uns ein Verschulden hieran nachgewiesen wird. Werden wir aus der Gewährleistung in Anspruch genommen, obwohl der Defekt nicht in unseren Verantwortungsbereich fällt, berechnen wir die aufgewendeten Stunden, sowie die Wegkosten ab 26135 Oldenburg.

Abnahme von Bauleistungen

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart gilt die Abnahme als formlos erfolgt, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bauleistung, schriftlich Mängelrügen angezeigt werden.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben unmittelbar an die Fa. NT-SYSTEMBODEN Produktions- und Vertriebs GmbH zu erfolgen. Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Auslandsaufträge sind durch unwiderrufliches durch die Bank gegengezeichnetes Akkreditiv vor Auslieferung
abzudecken. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Reine Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei von uns eingebauten Gewerken ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 5 Tagen und Schlusszahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Für Zahlungsrückstande werden Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gültigen Zinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch i. H. v. 8 % in Rechnung gestellt.

Wechselzahlungen haben spesenfrei zu erfolgen, sie bedürfen der gegenseitigen Vereinbarung. Bei Wechsel- oder Scheckprotest des Bestellers sind alle Forderungen aus sämtlichen Lieferungen zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn trotz Mahnung eine fällige Forderung nicht bezahlt wird.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dieses Auftrages oder früherer Aufträge unser Eigentum. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel gilt nicht der Tag der Ausstellung, sondern der Tag der Einlösung. Der Lieferungsgegenstand darf, solange Eigentumsvorbehalt besteht, weder veräußert noch verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm von uns unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Sachen bestimmungsgemäß zu verarbeiten, wobei die Vertragsschließenden sich darüber einig sind, daß die für Lieferung und Verarbeitung entstehende Forderung in Höhe der restlichen Verbindlichkeit uns gegenüber an Stelle der dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden, Sachen verarbeitet werden, wird uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung übertragen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, solange die mit uns vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden einer Kreditunwürdigkeit ( Wechsel- oder Scheckprotest, Anmeldung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen ) sind die bestehenden Eigentums- und Berechtigungsver-hältnisse unverzüglich Gläubigern und Schuldnern offenzulegen. Verfügungen dürfen alsdann nur noch mit unserer Zustimmung getroffen werden.

Bauseitig zu erbringende Leistungen
Installation der Heizkreisverteiler.
Eindichten der Verschlußstopfen, Entlüftungsstopfen, Entleerhähnen und Thermostathülsen.
Füllen, Entlüften und Abdrücken der FB-Heizung.
Nachziehen sämtlicher Verschraubungen bei und nach der Inbetriebnahme.
Inbetriebnahme und Einregulierung der Heizkreise.
Montage und elektrische Verdrahtung der Regel- und Steuerungsanlagen.
Lieferung und Montage von Zusatzheizflächen und Zubehör.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabsprachen, Teilnichtigkeit
Für die AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit zulässig sind die für 26135 Oldenburg jeweils zuständigen Gerichte ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Schwierigkeiten.

Nebenabsprachen binden uns nur nach schriftlicher Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdenden Arbeiten und Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zu schließen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen im Rahmen sonstiger Vereinbarung wirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.